Allgemein Paragliding

Kennzeichenpflicht für Gäste der Schweiz

Kennzeichenpflicht Gleitschirm Schweiz
In der Schweiz muss jeder Paraglider seinen Gleitschirm mit der persönlichen Versicherungsnummer beschriften, diese muss deutlich lesbar sein und mindestens 40cm Höhe aufweisen. Dieses Gesetz ist für in der Schweiz wohnhafte Gleitschirmpiloten obligatorisch, jedoch gibt es nun für ausländische Gäste eine Erleichterung bezüglicher dieser Kennzeichenpflicht.

Kennzeichenpflicht entfällt

Gerade habe ich auf der Seite des schweizer Hängegleiterverbands (SHV/FSVL) eine interessante Info gefunden, welche besonders ausländische Piloten freuen wird. Für Gäste die nur gelegentlich in der Schweiz fliegen gehen, entfällt die Kennzeichenpflicht ihres Gleitschirms, wie sie zum Beispiel für in der Schweiz wohnhafte Piloten seit Jahren Pflicht ist.

Die für schweizer Gleitschirmpiloten obligatorische Kennzeichnung des Schirms (mit der Versicherungsnummer des Piloten) entfällt für Nicht-Schweizer!

Ob für dich als Gastpilot in der Schweiz eine Kennzeichenpflicht besteht, kannst du z.B. anhand folgender Kategorisierung ermitteln.

Solo Gleitschirmpiloten:
Die Kennzeichnungspflicht entfällt dann, wenn der Pilot keinen Wohnsitz in der Schweiz hat und nur gelegentlich in der Schweiz fliegen geht.

Biplace/Tandem Piloten:
Finden nur gelegentliche und nicht gewerbliche Tandemflüge in der Schweiz statt, so muss der Schirm nicht gekennzeichnet werden.

Fluglehrer:
Die Tätigkeit als Fluglehrer ist nicht erlaubt.

Haftpflichtversicherung von mind. 1 Mio CHF obligatorisch

Auf jeden Fall sollte man als Gastpilot beachten, dass eine erhöhte Hafptlichtversicherung von mindesstens 1 Mio CHF jedoch auf jeden Fall obligatorisch ist. Der SHV/FSVL bietet jedoch passende Versicherungspakete für reisende Paraglider an.  Eine Übersicht der verschiedenen Pakete kann man auf der Verbandswebseite finden, wo man sie auch gleich bestellen kann.

Diese Erleichterung wird die Gleitschirmpiloten aus den anliegenden Grenzgebieten freuen und die Schweiz als (Aus-)Fluggebiet deutlich interessanter machen. Schade ist, dass die in der Schweiz wohnhaften Gleitschirmpiloten nicht gänzlich von der Kennzeichenpflicht enthoben werden, wie es unter Anderem im angrenzenden EU Umland bereits Usus ist.

Auch langfristig ist eine Erleichterung für schweizer Piloten derzeit leider nicht in Sicht.

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