Luftraum Paragliding Streckenflug

Neue Überflugregelung im schweizer Luftraum

Neue Ueberflugregelung Schweiz
Die Streckenflug Saison 2017 steht schon in den Startlöchern, da möchte ich euch noch mit einer kleinen gesetzlichen Neuerung versorgen. Seit 1. Januar 2017 gibt es in der Schweiz eine neue Überflugregelung für Flugplätze.

Neue Überflugregelung ab 1. Januar 2017

Seit 01.01.2017 ist die neue Überflugregelung per VLK in Kraft getreten, welche unter Anderem den Luftraum über Flugplätzen neu reglementiert.

Alte VLK mit Regel Lücken

Die alte VLK hatte den einzuhaltenden Abstand zu Flugplätzen (5 km) und Helikopter Flugplätzen (2,5 km) nicht abschließend geregelt, da keine Höhe des darüber gesperrten Luftraums definiert wurde. So war ein Überflug eigentlich nicht erlaubt und diese Gebiete mussten somit von Gleitschirmpiloten weiträumig umflogen werden.

Überflüge mit mehr als 600m Höhe erlaubt

In der neuen VLK, welche seit 1. Januar 2017 gültig ist, ist nun genau definiert, dass der Luftraum über Flugplätzen und Helikopterflugplätzen bis zu einer Höhe von 600m gesperrt ist. Die Regelungen bezüglich dem Abstand zum Flugplatzbezugspunkt von 5 Kilometern bei Flugplätzen und 2,5 Kilometern bei Helikopterflugplätzen besteht weiterhin. Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei nicht um einen reinen Radius um den Flugplatzmittelpunkt handelt. Als Flugplatzbezugspunkt gelten der Beginn und das Ende der Landebahn. Somit ergeben sich zwei Radien.

Wenn man als Paraglider ausreichend Höhe hat, Flugplätze und Helikopter Flugplätze mit mindestens 600m Höhe zu überfliegen, so ist dies ab 1. Januar 2017 legitim.

Weitere Regelungen per 1. Januar 2017

Desweiteren wird in der neuen VLK das Mindestalter für Ausbildungsflüge auf 14 Jahre und für den Erwerb des amtlichen Ausweises auf 16 Jahre gesetzt.

Zusätzlich wird per 1. Januar 2017 für Haftpflichtversicherungen von Gleitschirmpiloten eine Garantiesumme von mindestens 1 Million schweizer Franken verlangt. Diese Regelung gilt nicht nur für in der Schweiz ansässige Paraglider, sondern auch für ausländische Gastpiloten. Für ausländische Gastflieger stellt der SHV, auf seiner Internetseite, entsprechende Versicherungspakete zur Verfügung, welche die nötige Deckung aufweisen. Diese Pakete können direkt online bestellt werden.

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