Große Wolkenabstände im schweizer Luftraum
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung gelten neue Wolkenabstände im schweizer Luftraum G. Das BAZL führt nach jahrelangem Ringen mit diversen Behörden die SERA.5001-Regelung im Rahmen der VRV-L Anpassung ein.
Ab dem 12.10.2017 ist im Luftraum G oberhalb von 300m AGL bereits 1,5 Kilometer horizontal und 300m vertikal Abstand zu Wolken zu halten. Dies gilt für alle Luftraumteilnehmer ohne Transponder.
Unterhalb von Segelflugzonen (LS-R for gliders), vom Boden bis 300m AGL gelten also keine Wolkenabstände, von 300m bis 600m AGL gelten die großen Abstände. In den Segelflugzonen gelten jedoch die kleine Wolkenabstände (100m horizontal und 50m vertikal).
Ein weiterer Einschnitt in den Gleitschirmsport
Der SHV wird mit Sicherheit in einer der nächsten Verbandszeitschriften genauer Stellung dazu nehmen. Allemal wird mit dieser neuen Regelung einmal mehr die Freiheit von uns Gleitschirmpiloten eingeschränkt.
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